Strikte vertragliche Verschwiegenheitspflicht
Die im Beratungsvertrag zwischen uns und dem Mandanten getroffene strenge Vereinbarung von stets einzuhaltenden Verschwiegenheitspflichten grenzt die Benennung von Referenzprojekten gegenüber Dritten absolut ein.
Dies dient insbesondere dem wirtschaftlichen Schutz unserer Mandanten, den wir über alles stellen. Darüber hinaus verhalten wir uns strikt konform zu unserem eigenen Verhaltenskodex in Bezug auf unsere Corporate Governance und Compliance Richtlinien.
Akquisitions- und Projektwerbung unter Referenzgesichtspunkten im Bereich unseres Leistungsportfolios von Management-Beratung, Strategie-Entwicklung, Finanzierung & Controlling, Executive-Search & Interim-Management wird von uns strikt abgelehnt, auch wenn andere beratende und prüfende Gesellschaften dies durchaus in deren Eigeninteresse zu werblichen Zwecken mehr als deutlich tun.
Bei allen unseren Beratungsprojekten über mehr als zwei Jahrzehnte waren wir in der Lage, unsere Mandanten durch unsere direkte Leistung im Mandat zu überzeugen.
Das werden wir auch weiterhin tun.